AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Fa. Elmatex GmbH

 

1. Geltungsbereich:

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Die Firma Elmatex GmbH vereinbart mit dem Kunden durch den Geschäftsabschluss die Anwendbarkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, selbst wenn dafür nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Firma Elmatex GmbH anerkannt werden.

2. Auftragsannahme:

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Elmatex GmbH verbindlich. Mit

Vertragsabschluss verlieren alle vorhergehenden verbindlichen Vereinbarungen und Zusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich von der Firma Elmatex GmbH bestätigt werden, ihre Wirksamkeit. Absprachen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Werden Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers angefertigt, so ist dieser verpflichtet, diese abzunehmen.

3. Preise:

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Elmatex GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Elmatex GmbH genannten Preise. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen etwaig anfallende Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Inbetriebsetzung nicht ein.

4. Eigentum und Urheberrechte:

An Plänen, Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen behält sich die Firma Elmatex GmbH das Eigentum und ihre Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Elmatex GmbH zugänglich gemacht werden.

5. Zahlungsbedingungen:

Zahlungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Firma Elmatex GmbH ist berechtigt, für rückständige Zahlungen des Kunden

Verzugszinsen ab Fälligkeit zu einem Zinssatz von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Firma Elmatex GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem Kunden verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Firma Elmatex GmbH für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall eines Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

6. Lieferfrist:

Die Lieferfrist beginnt nach schriftlicher Auftragsbestätigung und nach Klarstellung aller technischen Fragen, deren Klärung bei Vertragsabschluss späteren Verhandlungen vorbehalten war. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wird. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers oder seines Unterlieferers liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder dergleichen. Sofern diese Ereignisse auf die fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

7. Versand:

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Dasselbe gilt, sobald die Sendung den Betrieb der Firma Elmatex GmbH verlassen hat. Eine Versicherungspflicht der Firma Elmatex GmbH für Transportschäden besteht nicht.

8. Nichtabnahme:

Bei Nichtabnahme eines Teiles des Lieferungsgegenstandes ist die Firma Elmatex GmbH berechtigt, bis zur Höhe des Wertes, der sich aus dem Vertrag für den betreffenden Teil des Lieferungsgegenstandes ergibt, Schadenersatz zu verlangen.

9. Aufstellung:

Sollte die Installation Bestandteil des Auftrages sein, erfolgt diese auf Grund der Montagebedingungen, die gesondert vereinbart werden. Das Risiko falscher Vorgaben (Skizzen, Pläne, etc.) oder falscher fernmündlicher Übertragungen gehen zu Lasten des Kunden.

10. Haftung:

Die Firma Elmatex GmbH haftet dem Kunden für Schäden nur, soweit ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für etwaige Schadenersatzansprüche werden – soweit gesetzlich zulässig – nach folgende Haftungshöchstgrenzen fest gelegt:

für Personenschäden: max. 5.000.000.- €

für Sachschäden: max. 5.000.000.- €

für jeden Schadensfall insgesamt: max. 5.000.000.- €

Die Firma Elmatex GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht an dem ausgelieferten Produkt selbst entstanden sind. Die Geltendmachung von Vermögensschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Sonstige Schäden sind der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Firma Elmatex GmbH bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen rechnen konnte.

Der Kunde ist verpflichtet, jeden Mangel oder das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft unverzüglich zu melden. Eine Weiterbenutzung der Ware nach Auftreten des Mangels führt zum Haftungsausschluss. Haftung für Mängel der Lieferung übernimmt die Firma Elmatex GmbH nur dann, wenn der Kunde nicht Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig veranlasst hat.

Es bestehen keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Jegliche Aussagen über die Produktion und/oder die Wirtschaftlichkeit der Funktionsweise eines Produktes gelten nur als Schätzung und nicht als Garantie oder bindende Behauptung. Für auf Veranlassung des Kunden gekauftes Material oder für auf seine Veranlassung gekauftes Zubehör wird keine Haftung übernommen.

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma Elmatex GmbH auszubessern oder neu zu liefern, die unter Ausschluss der normalen Dauer des Transports, der Montage und der Inbetriebsetzung innerhalb von 12 Monaten, vom Rechnungstage an abgerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Eine Haftung gilt auch nur für solche Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstehen.

Für Lieferteile, die durch ihre Verwendung und Beschaffenheit einem normalen Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen aller Art, Greifer u. Greiferbänder, Kupplungen, Keilriemen, Filter, Glühbirnen, Sicherungen, Kohlebürsten, wird keine Haftung übernommen.

Eine Haftung für Mängel, die auf einer vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktion beruhen, wird ausgeschlossen.

Insbesondere entfällt die Haftung für Mängel, die auf folgenden Ursachen beruhen: Unsachgemäße Wartung, Änderung ohne schriftliche Zustimmung der Firma Elmatex GmbH, nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen durch den Kunden oder normale Abnutzung. Für Beschädigungen, die durch die Nachlässigkeit oder unkundige Behandlung von Seiten des Kunden durch übermäßige Inanspruchnahme oder natürliche Abnutzung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Sie werden auch nicht von etwaigen Garantiezusagen erfasst.

Der Kunde muss der Firma Elmatex GmbH jegliche Möglichkeit geben, die Mängel festzustellen, zu besichtigen und nachzubessern. Nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Firma Elmatex GmbH kann der Kunde die notwendigen Reparaturen auf Kosten der Firma Elmatex GmbH vornehmen; Voraussetzung ist jedoch, dass bei dieser Arbeit mit der notwendigen Sorgfalt verfahren wird.

Der Kunde ist verantwortlich für eine sachgemäße, den Regeln der internationalen Technik, sowie den behördlichen und gesetzlichen Landesbestimmungen entsprechenden Einbeziehung der Maschine oder Anlage in das betriebliche Energieversorgungsnetz, sowie deren Überwachung vom Tage der Inbetriebsetzung an. Für die aus Nichtbeachtung dieser Regeln und Vorschriften entstehenden Schäden haftet die Firma Elmatex GmbH nicht. Alle Mängelansprüche des Kunden erlöschen nach 12 Monaten nach schriftlicher Geltendmachung, wenn dieser nicht vom Verkäufer anerkannt ist, oder der Käufer nicht zuvor seinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat.

11. Eigentumsvorbehalt:

Die Firma Elmatex GmbH bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher noch offen stehenden Rechnungen einschließlich aller Nebenforderungen wie Kosten der Verpackung, Fracht, Transport und gegebenenfalls Verzugszinsen Eigentümerin der vertragsgegenständlichen Produkte unbeschadet des früheren Gefahrübergangs. Bis dahin hat der Kunde den Liefergegenstand auf seine Kosten zu Gunsten der Firma Elmatex GmbH gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern und dies der Firma Elmatex GmbH auf Verlangen nachzuweisen und dessen Beauftragten das Betreten des Aufstellungsortes zu gestatten. Der Kunde darf den Gegenstand weder veräußern noch belasten und muss im Falle einer Pfändung die Firma Elmatex GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Elmatex GmbH berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf ihre Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bei Fortnahme des Lieferungsgegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer etwa erneuten Aufstellung zu Lasten des Kunden. Beim Rücktritt hat der Kunde der Firma Elmatex GmbH neben der Entschädigung für Benutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung zu ersetzen. Diese beträgt monatlich mindestens 10 % vom Rechnungsbetrag. Die Pfändung des Liefergegenstandes steht der Firma Elmatex GmbH frei; sie gilt nicht als Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Bei Pfandverwertung verliert der Kunde das Recht auf Vertragserfüllung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Elmatex GmbH.

13. Schlussbestimmungen:

Die Firma Elmatex GmbH und der Kunde dürfen ihre Vertragsrechte an Dritte nur in gegenseitigem, schriftlich erklärtem Einverständnis übertragen.

Änderungen oder Ergänzungen in der Geschäftsbeziehung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für einen Verzicht auf die Schriftform.

14. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.